In der Grundbuchapplikation im paraOffice steht Ihnen als Unterpunkt die Anforderung Trennstücktabelle zur Verfügung.
Sinnvoll ist es auch hier, eine Vorlage mit den Einbringerdaten (in der Lasche Personen legen Sie die Kanzlei/Anwalt als Einbringer an) anzulegen. Sie können auch in der Vorlage ein fixes Gericht definieren, da sie die Anforderung Trennstücktabelle bei jedem beliebigen Grundbuchgericht in Österreich beantragen können. Beim Gebührenindikator für die Eingabegebühr wählen Sie "Gebührenbefreiung" und als Text für die Gebührenbefreiung "Anforderung J-TST", da die Anforderung mit keinerlei Gebühren oder Kosten verbunden ist.
Internes Aktenzeichen der Anforderung Trennstücktabelle ist "GBA".
Neben dem Einbringer (Kanzlei) werden für die Anforderung nur mehr die Geschäftsfallnummer und der Sicherheitscode des BEV-Teilungsplans benötigt.
Die Anforderung ist zu Validieren und zum Senden zu markieren.
Aus dem Sendefenster wird die Anforderung Trennstücktabelle (mit einem fortlaufenden GBA-Aktenzeichen) gesendet. Wie gewohnt können Sie nach dem OK die Sendebestätigung ausdrucken.
Mit dem Status "OK" ist die Anforderung bei Gericht erfolgreich eingebracht worden.
Prinzipiell wird die J-TST innerhalb weniger Minuten vom BRZ zur Verfügung gestellt und kann im ERV-Rückverkehr abgeholt werden.