Anmerkung

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Anmerkung

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Im Grundbuch kann

die Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung gemäß § 40 (1) WEG 2002,

die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 (2) WEG 2002, und

die Übertragung der Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 (2) WEG 2002

bewilligt und eingetragen werden.