Bemessungsgrundlage

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Bemessungsgrundlage

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In diesem Feld haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, ob Sie die Bemessungsgrundlage für dieses Begehren angeben möchten oder sich auf die Bemessungsgrundlage aus einem vorherigen Begehren im gleichen Antrag beziehen.

Wählen Sie die Option „Bemessung angeben“, werden Ihnen die Felder Währung und Bemessungsgrundlage angezeigt. Standardmäßig ist im Feld Währung EUR voreingestellt. Im Feld Bemessungsgrundlage ist der Betrag anzugeben.

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Haben Sie für mehrere Begehren nur eine Bemessungsgrundlage ist es seit 01.04.2010 nicht mehr nötig diese auf die einzelnen Begehren aufzuteilen. Sie haben nun die Möglichkeit beim ersten Begehren die vollständige Bemessungsgrundlage anzugeben und bei den folgenden Begehren auf diese Bemessung zu verweisen. Für eine Beschreibung dazu siehe unten.

 

Es kommt auch immer wieder vor, dass gar keine Bemessungsgrundlage existiert (zB. bei einem Schenkungsvertrag), daher ist es seit 01.04.2010 auch möglich bei der Bemessungsgrundlage 0,00 einzugeben.

 

Da es bei mehreren Begehren eines Antrags oft nicht möglich ist, die Bemessungsgrundlage auf die einzelnen Begehren aufzuteilen (zB. Einverleibung des Eigentums für mehrere neue Eigentümer, aber nur ein Kaufvertrag und ein Kaufpreis), ist es nun möglich auf ein voriges Begehren zur referenzieren umso anzuzeigen, dass die Bemessungsgrundlage dort bereits vollständig eingetragen wurde.

Dafür wählen Sie im Feld Bemessung angeben/referenzieren die Option „auf Bemessung verweisen“, im Feld darunter „Verweis auf Begehren“ haben Sie nun die Möglichkeit das Begehren anzugeben, in dem die Bemessungsgrundlage vollständig eingetragen wurde.

 

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Hier steht Ihnen auch das Feld Gebührenfreitext zur Verfügung. Hier können Sie nähere Angaben zur Gebühr machen.