Zahlungsart

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Zahlungsart

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Im Feld Zahlungsart ist anzugeben, wie die Eintragungsgebühr bezahlt werden soll. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Bankeinzug

Selbstberechnungserklärung (Mit 1.1.2013 (Inkrafttreten der Grundbuchgebührennovelle) erhalten Sie keine Selbstberechnungserklärung mehr.)

Gebührenvorschreibung

Gebührenbefreiung