Im Feld Zahlungsart ist anzugeben, wie die Eintragungsgebühr bezahlt werden soll. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
•Selbstberechnungserklärung (Mit 1.1.2013 (Inkrafttreten der Grundbuchgebührennovelle) erhalten Sie keine Selbstberechnungserklärung mehr.)