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Die Referenz auf eine Urkunde des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ist seit dem BigBang für den elektronischen Grundbuchantrag möglich.

Auf jedem Teilungsplan, der nach dem 7.5.2012 vom Vermessungsamt bewilligt wird, steht die Geschäftsfall-Nummer, welche den Plan mit dem konkreten BEV-Geschäftsfall (und auch die zugehörige BEV-Trennstücktabelle) identifiziert.

Diese Geschäftsfall-Nummer wird österreichweit nur einmal vergeben und ist daher hinsichtlich aller 42 Vermessungsämter eindeutig.

 

Bei Durchführung eines Teilungsplanes nach dem 7.5.2012 referenzieren Sie in der Urkundenliste hinsichtlich des Teilungsplans auf das BEV-Archiv und geben lediglich die Geschäftsfall-Nummer und den BEV-Sicherheitscode  ein (steht am Teilungsplan).

 

Der Teilungsplan selbst wird weder archiviert, noch auf Papier nachgereicht.

Zur Durchführung eines Teilungsplans nach dem 1.7.2013 steht Ihnen die elektronische Justiz-Trennstücktabelle zur Verfügung.

 

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