Teilungspläne

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Teilungspläne

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Teilungspläne werden vom Geometer erstellt und vom Vermessungsamt mittels Bescheid bewilligt. Der Bescheid ergeht dann zurück an den Antragsteller, der 18 Monate nach Bewilligung Zeit hat, den Plan durchzuführen (Siehe dazu Durchführung von Teilungsplänen)

Seit dem 1.3.2008 wird jeder Teilungsplan im Archiv der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten (BAIK-Archiv) elektronisch erfasst. Bis zum 7.5. 2012 kann das Vermessungsamt diese Pläne nicht elektronisch verwenden. Erst mit der Grundbuchdatenbankumstellung per 7.5.2012 geschieht dies automatisch. Die Pläne und die Bescheinigungen sind in das Geschäftsregister des Vermessungsamtes aufzunehmen und gemeinsam mit der Trennstücktabelle dem Grundbuch elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Vermessungsamt vergibt dann für jeden Plan eine Geschäftszahl (die ist in ganz Österreich einmalig, bei allen 42 Vermessungsämtern).

 

Ab dem 7.5.2012 müssen Sie beim elektronischen Grundbuchgesuch keinen Teilungsplan, der nach dem 7.5.2012 erstellt und genehmigt wurde,  mehr vorlegen. Sie verweisen lediglich in der Urkundenliste des Antrages auf die Geschäftszahl und den Sicherheitscode des BEV-Archivs (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen). Mit diesem Verweis auf das BEV-Archiv greift das Gericht auf den Plan und die Bescheinigung zu. Sind/waren für die Bewilligung des  Teilungsplans noch weitere Genehmigungen (etwa Genehmigung der Forstbehörde udgl. ) nötig, so sind diese entsprechenden Urkunden zu archivieren.

 

Pläne, die vor dem  7.5.2012 bewilligt wurden, müssen im Original dem Gericht weiterhin  übersendet werden, zumal die graphischen Daten elektronisch noch nicht übernommen werden können. Im elektronischen Antrag ist mittels Papierarchiv auf den Teilungsplan zu verweisen.