Eintragungsgebühr

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren nach dem 1.7.2013 > Sonstiges Begehren > Neueintragung > Allgemeine Datenfelder >

Eintragungsgebühr

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Fallen für die Eintragung Gebühren an, können Sie ganz oben Im Reiter „Allgemein“ das Feld „Gebühren vorhanden“ anhaken und der Gebührenblock wird eingeblendet. Zusätzlich können Sie auch auswählen, ob eine Bemessungsgrundlage für die Eintragung vorhanden ist. Für eine genaue Beschreibung dazu siehe Begehren Eigentumsrecht Einverleibung.

Beispiel: insbesondere Baurecht, siehe § 32 TP9 GGG

 

Rechtliches zur Eintragungsgebühr

 

GB-clip0267

 

GB-clip0268

 

Hier steht Ihnen auch das Feld Gebührenfreitext zur Verfügung. Hier können Sie nähere Angaben zur Gebühr machen.