Eintragungszusatz

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Eintragungszusatz

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Im Eintragungszusatz können Sie einen Text formulieren, der im automatisch generierten Beschluss (und in der Grundbucheintragung) aufscheinen soll.

Werden mehrere Pfandrechte (neu) einverleibt (in einem Antrag), so haben diese alle denselben Rang.

Wollen Sie etwa das Pfandrecht A (Landesdarlehen) IM RANG VOR (IM RANG NACH) dem Pfandrecht B im Grundbuch eingetragen haben, so tragen Sie dies im Eintragungszusatz ein.

 

Haben Sie hingegen eine echte Vorrangeinräumungserklärung und wollen Ihr neu einzuverleibendes Pfandrecht im Rang vor dem bereits eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbots (C-LNR 1) einverleiben, machen Sie dies mit dem Strukturierten Begehren Sonstiges/Sonstiges Vorrang.