Urkunde(n)

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Urkunde(n)

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Im Reiter Urkunde sind die Urkunden anzugeben, die Eintragungsgrundlage (und NUR DIESE) für die Einverleibung des Eigentumsrechts sind. Die Urkunden werden mittels Referenz auf Dokumente aus den allgemeinen Antragsdaten angegeben, daher müssen diese bereits in den allgemeinen Antragsdaten unter Dokumente angelegt worden sein.

 

Um eine Urkunde hinzuzufügen klicken Sie auf die Schaltfläche „Urkunden aus Antrag“. Ihnen wird nun eine Liste mit allen Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten angezeigt. Markieren Sie die Eintragungsurkunde für dieses Begehren (meist Kauf-, Schenkungs- oder Tauschvertrag) und wählen die Schaltfläche „Ok“. Reine Bewilligungsurkunden (etwa UB, Selbstberechnungsurkunden) bleiben nur in der Urkundenliste und werden NICHT mit dem jeweiligen Begehren verknüpft.

 

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Wurde eine Urkunde ausgewählt, kann im Reiter Urkunde auf der rechten Seite im Feld „Kapitel“ zusätzlich angegeben werden, auf welchen Punkt der Urkunde für das aktuelle Begehren Bezug genommen wird. Dieses Feld ist optional und muss nicht ausgefüllt werden.