Person(en)

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren nach dem 1.7.2013 > Eigentum > Einverleibung >

Person(en)

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

In diesem Reiter wird die Person angegeben, die als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden soll. Es wird per Referenz auf eine Person aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen.

 

Um den neuen Eigentümer hinzuzufügen klicken Sie auf die Schaltfläche „Person aus Antrag“. Ihnen wird nun einen Liste mit allen Personen aus den allgemeinen Antragsdaten angezeigt. Markieren Sie den neuen Eigentümer und bestätigen Sie mit „OK“.

Bei der Einverleibung des Eigentums kann nur ein neuer Eigentümer pro Begehren angegeben werden. Soll Eigentumsrecht für mehrere Personen (etwa je Hälfteeigentum an 2 Personen) einverleibt werden, so ist für jede Person ein eigenes Begehren anzulegen.

 

GB-clip0198