Wählen Sie Gebührenbefreiung um anzuzeigen, dass das aktuelle Begehren der Eigentumsrecht Einverleibung von Gebühren befreit ist.
Im Feld „Gebührenbefreiungstext“ muss begründet werden, weshalb die Einverleibung gebührenbefreit ist (zB. § 15 Agrarverfahren oder Neubegründungsförderungsgesetz).
zuletzt geändert am 09.01.2015