Gebührenbefreiung

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Gebührenbefreiung

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Wählen Sie Gebührenbefreiung um anzuzeigen, dass das aktuelle Begehren der Eigentumsrecht Einverleibung von Gebühren befreit ist.

Im Feld „Gebührenbefreiungstext“ muss begründet werden, weshalb die Einverleibung gebührenbefreit ist (zB. § 15 Agrarverfahren oder Neubegründungsförderungsgesetz).

 

zuletzt geändert am 09.01.2015