Dieses Archiv bezeichnet die Urkundensammlung des Grundbuchgerichts. Es ist daher zu verwenden, wenn auf eine Urkunde verwiesen wird, die bereits in der Urkundensammlung des Grundbuchgerichtes archiviert wurde und nun für den aktuellen Antrag wieder benötigt wird. Zusätzlich zur Archivnummer ist eine zweistellige Prüfsumme anzugeben, die auf der Freigabebestätigung ersichtlich ist.
Die Archivnummer setzt sich folgendermaßen zusammen:
Gericht (3 Ziffern, vorne mit 0 auffüllen) |
018 |
Laufnummer (5 Ziffern, vorne mit 0 auffüllen) |
00023 |
Jahr (4 Ziffern) |
2010 |
Positionsnummer (3 Ziffern, vorne mit 0 auffüllen) |
001 |
Die Archivnummer ist daher: 018000232010001
Im Justizarchiv als Urkundensammlung des Grundbuchs werden alle Eintragungsurkunden (zur Unterscheidung Eintragungsgrundlage/Bewilligungsgrundlage siehe Dokumente), die für einen Grundbuchantrag verwendet wurden, bereits seit 2006 gespeichert.