Bei einem neu zu eröffnenden Grundstück sind in den vorhandenen Daten der Justiztrennstücktabelle lediglich die Art "Neu", die Laufnummer als Nummer der Zeile in der Trennstücktabelle und das Zielgrundstück angegeben.
Die Zielgrundstücksnummer identifiziert das Grundstück eindeutig innerhalb der KG, der es angehört. Alle anderen Felder sind leer.
Mit der Durchführung geben Sie dem Gericht bekannt, was mit dem neu zu eröffneten Grundstück geschehen soll.
Zur Auswahl stehen:
•Einlage: Die Zieleinlage des gegenständlichen neuen Grundstücks ist eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits existierende Einlage
•Begehren Die Zieleinlage des gegenständlichen neuen Grundstücks ist eine erst im Rahmen des aktuellen Gesuchs neu anzulegende Einlage
Die Optionen:
•Grundstückist im Falle eines neu entstehenden Grundstücks hier nicht relevant.
•k.A.: keine Angabe, kann hier auch nicht ausgewählt werden, da ein neues Grundstück immer zu einer im selben Antrag neu zu eröffneten Einlage oder einer bereits bestehenden EZ zugeschrieben werden muss.