Bei der "Änderung" wird eine Trennstück-Ab- und Zuschreibung bzw. Einbeziehung durchgeführt.
Hier sind, im Gegensatz zu den Trennstückzeilen "Neu", in der Justiztrennstücktabelle neben der Laufnummer, dem Trennstück und der Fläche des Trennstücks auch die Herkunftseinlage und die Zieleinlage bereits ausgefüllt.
•Trennstücknummer: identifiziert die Nummer des Trennstücks, das durch die jeweilige Grundstücksoperation betroffen ist - darf nicht geändert werden.
•Trennstückfläche: gibt die entsprechende Fläche des betroffenen Trennstücks an - darf nicht geändert werden.
•Herkunftsgrundstück:gibt an, welchem Grundstück das Trennstück vor der Durchführung angehört - darf nicht geändert werden.
•Zielgrundstück:identifiziert die Zielgrundstücksnummer eindeutig innerhalb der KG, der es angehört
Ist, so wie in der Abbildung, die Ziel EZ und Ziel KG vorab ausgefüllt, so bleibt das Zielgrundstück in der selben EZ (wie hier), oder kommt in eine andere bereits bestehende Einlage.
Bei der Durchführung gehen Sie hier auf k.A. (keine Angabe). Es ist keine weitere Durchführung ihrerseits notwendig.
Sind die Zieleinlage und die Ziel KG in der Justiztrennstücktabelle vorab nicht ausgefüllt, so deutet das darauf hin, dass das Grundstück einer neu zu eröffneten Einlage zugeschrieben werden soll.
Bei der Durchführung wählen Sie Begehren und referenzieren auf die neu zu eröffnete Einlage (eigenes Begehren: Sonstige/Neue Einlage/Neue Eintragung).
Auf die Art der Referenz "Grundstück" könnten Sie im Ausnahmefall greifen, wenn Ihnen zwar die Ziel-Grundstücksnummer, nicht aber die Zieleinlage bekannt ist.