Einräumung von Wohnungseigentum

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Einräumung von Wohnungseigentum

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Dient zur Eintragung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002.

Es handelt sich um eine unbefristete Rangordnung.

 

Beispiel