Berechtigte Person

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Berechtigte Person

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Berechtigte Person/Antragslegitimiert ist der Treuhänder.

Der Antragsteller (Treuhänder) hat seine Bestellung zum Treuhänder durch eine beglaubigte Bestätigung des Bauträgers (Liegenschaftseigentümers) oder durch eine Gerichtsbeschluss nachzuweisen.