Durchführung von Teilungsplänen

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Durchführung von Teilungsplänen

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Teilungspläne sind Trennstücktabellen, die im Geschäftsregister der Vermessungsbehörden gespeichert werden.

Ein Teilungsplan darf nur zur Gänze durchgeführt werden.

 

Mit der Grundbuchnovelle 2008, gelten für Teilungspläne/Grundstücksabschreibungen folgende Neuerungen:

 

Neue Wertgrenzen für die Abschreibung geringwertiger Trennstücke (EUR 2.000,-- statt bisher EUR 1.300,--)

Vereinfachung der Abschreibung geringwertiger Trennstücke von einem belasteten Grundbuchkörper (unter gewissen Voraussetzungen wie etwa bei Zustimmung der Buchberechtigten)

Möglichkeit des Einspruches des Buchberechtigten innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Bewilligungsbeschlusses gegen die lastenfreie Abschreibung

§ 15 Liegenschaftsteilungsgesetz: Aufhebung der Wertgrenze

18 Monate für die Durchführung eines Planes ab Bescheinigung

 

Wenn das Vermessungsamt den Teilungsplan genehmigt hat, ergeht ein Bescheid samt Geschäftszahl (GZ). Mittels dieser GZ kann die Trennstücktabelle elektronisch vom Vermessungsamt abgerufen werden.

Ab der Datenbankumstellung per 7.5.2012 (ab BigBang) werden nur mehr durch Angabe der GZ des Bescheides des Vermessungsamtes am Grundbuchantrag die (geotechnischen) Daten der Trennstücktabelle dem Gericht übermittelt.

 

Siehe weitere Ausführung zur Durchführung eines Teilungsplans nach dem 1.7.2013.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014