Urkunde(n)

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Urkunde(n)

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In dem Reiter Urkunden sind die Urkunden anzugeben, die Eintragungsgrundlage für die Vormerkung sind. Die Urkunden werden mittels Referenz auf Dokumente aus den allgemeinen Antragsdaten angegeben, daher müssen diese bereits in den allgemeinen Antragsdaten unter Dokumente angelegt worden sein.

Für eine genauere Beschreibung siehe Begehren Eigentumsrecht Einverleibung im Unterpunkt Urkunden.