Gegenstand der Löschung

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Gegenstand der Löschung

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In diesem Feld ist zunächst als Gegenstand „Löschung“ auszuwählen. Nun wird Ihnen ein neues Fenster angezeigt, in dem sie zunächst die Einlage angeben müssen, aus der etwas gelöscht werden soll. Die Einlage wird über EZ (Einlagezahl) und KG (Katastralgemeindenummer) definiert.

Siehe dazu Gegenstand der Löschung bei dem Begehren Einverleibung der Löschung.

 

Beispiel einer Einfachen  Löschung aus einer Eintragungskategorie:

Bei Einverleibung des Eigentumsrecht bei einverleibten vorläufigen Wohnungseigentum und Umwandlung des vorläufigen Wohnungseigentum in endgültiges Wohnungseigentum müssen sie die Ersichtlichmachung "Vorläufiges Wohnungseigentum" in der Aufschrift löschen.

 

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