Unter Teillöschung wird jede Art der Veränderung einer bestehen bleibenden Eintragung verstanden.
Sie haben daher in diesem Feld die Möglichkeit, die vorher definierte Eintragung auf einen Teil davon einzuschränken. Dabei stehen mehrere Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung.
Zu den Teillöschungsoptionen siehe Ausführungen zu Teillöschung beim Begehren Einverleibung der Löschung.