Ist die begehrte Eintragung im Rang einer eingetragenen Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum vorzunehmen, kann dieser hier mit Tagebuchzahl (TZ und Jahreszahl) der per Anmerkung eingetragenen Zusage angegeben werden.
Besteht mehr als eine Eintragung, werden alle mit demselben Rang vorgenommen.