Kautionsband:
Es ist ein Kautionsband auf dem angegebenen Pfandrecht einzutragen (Beschränkung zugunsten der Pfandbriefinhaber).
Die Anmerkung des Kautionsbandes bedeutet, dass das Pfandrecht zur Deckung der Ansprüche der Pfandbriefinhaber dient.
Änderungen des Pfandrechtes mit Anmerkung des Kautionsbandes bedürfen der Zustimmung des Treuhänders.
Wichtig ist, dass in einem, solchen Fall (Einverleibung des Pfandrechtes samt Anmerkung des Kautionsbandes) immer die Bank als Antragsteller und der Treuhänder als Beteiligter in die Personenliste aufzunehmen ist.
Zur Bank als Antragsteller siehe auch OGH 5Ob112/11y vom 14.09.2011