Rechtfertigung für Pfandrecht:
Mit dem Gegenstand Rechtfertigung kann ein vorgemerktes Pfandrecht gerechtfertigt werden, dh. mit dieser Anmerkung werden die bei der Vormerkung fehlenden Voraussetzungen nachgeliefert.
Bei der Rechtfertigung muss als Bezug ein bestehendes, vorgemerktes Pfandrecht angegeben werden.