Die Autonomen Honorarkriterien stellen im Gegensatz zum Rechtsanwaltstarifgesetz kein Gesetz, sondern ein sogenanntes kodifiziertes Gutachten des österreichischen Rechtsanwaltskammertag zur Angemessenheit von Honorarforderungen dar.
In den AHK sind insbesondere die Honorarsätze in (offiziösen) Strafsachen abgebildet.
Beispiel: AHK 9-1c steht für die Ausführung der Berufung nur wegen Strafe und die Gegenausführung dazu im bezirksgerichtlichen Verfahren nach § 9 Punkt 1 lit.c AHK. |
zuletzt geändert am16.12.2014