Barauslagen

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Barauslagen

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LV-clip0111

 

Zu jeder Leistung können 2 Barauslagen (mit/ohne Umsatzsteuer) verzeichnet werden.

Handelt es sich bei der Barauslage um die Erhöhung der Entlohnung gemäß § 23a RATG (für im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebrachte Erst- und Folgeeingaben bzw. Grundbuch- und Firmenbuchanträge) dann ist die entsprechende Barauslage als "ERV-Gebühr" gekennzeichnet.

Sollen Barauslagen auf einem Kostenverzeichnis nach Einheitssatz aufscheinen, so muss das Feld "für ES" angehakt werden.

 

zuletzt geändert am16.12.2014