Neben der Pauschalgebühr wird (bei Exekutionsanträgen /Anträgen auf Neuvollzug) eine Vollzugsgebühr berechnet.
Wird die Leistung ohne Antrag verzeichnet, ist die Auswahl für die Berechnung der Vollzugsgebühr im Dialogfenster zu treffen. Hier werden die Exekutionsmittel angehakt, für die Vollzugsgebühr anfällt und berechnet werden soll.
Wird die Leistung aus dem Leistungsassistenten nach der Erstellung des Exekutionsantrages verzeichnet, ist die Auswahl bereits aus der Vorlage des Antrages definiert.
zuletzt geändert am16.12.2014