Informationszuschlag gebührt insbesondere bei Varianten für die Berechnung der Mahntarife. Dieser IZ wird aber nicht separat ausgewiesen, sondern ist bei den entsprechenden Mahntarifen im Verdienstbetrag enthalten.
Geben sie in der Leistung einen IZ ein (mit %), wird der IZ aus dem Verdienst inklusive Einheitssatz berechnet.
zuletzt geändert am16.12.2014