VG-Zuschlag

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Die Verbindungsgebühr ist in den Anmerkung 4 und 5 zu TP3 RATG normiert. Sie ist ein Zuschlag dafür, dass der Anwalt in einem Schriftsatz aus Gründen der Verfahrensökonomie verschiedene Anträge verbindet.

Konkretes Beispiel: Mietzins- und Räumungsklage wird mit dem Antrag auf pfandweise Beschreibung verbunden: Leistungssparte: Kl3+25

 

LV-clip0098

 

Die Verbindungsgebühr wird vom entlohnten Schriftsatz  - inklusive Einheitssatz - berechnet.

 

zuletzt geändert am16.12.2014