Neubenennung eines WE-Objekts

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Neubenennung eines WE-Objekts

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Neubenennung des WE-Objekts:

 

Mittels dieser Alternative kann einem etwa durch Anteilsteilung oder Anteilszusammenziehung von Wohnungseigentumsobjekten namenlos gewordene Wohnungseigentumsobjekten eine neue Bezeichnung zugewiesen werden.

Da der Eigentumsanteil, dem eine neue Wohnungseigentumsobjekt-Bezeichnung zuzuweisen ist, im selben Antrag neu angelegt worden sein muss, ist hier mittels Begehrensreferenz darauf Bezug zu nehmen.

Mit der Neuen Objektbezeichnung definieren Sie den dem namenlos gewordenen Wohnungseigentumsobjekt zuzuordnenden neuen Namen.

Beispiel hier: „Wohnung 3“