Personen

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Mit Hilfe dieser Auswahl kann eine Anzahl von in EINER Eintragung angeführten Personen, die daraus zu löschen sind, angegeben werden. Das kann entweder direkt über Angabe des Personennamens und falls nötig des Geburtsdatums oder mittels Referenz auf Personen aus den allgemeinen Antragsdaten geschehen.

Die Angabe des Personennamens ist etwa dann nötig, wenn die Person, die gelöscht werden soll, nicht in der allgemeinen Personenliste erfasst wurde, beispielsweise weil diese verstorben ist.

Beispiel: Einzelne Gläubiger, die in EINER Pfandrechtseintragung aufgelistet sind.

 

Personen aus der Personenliste des Antrages übernehmen:

 

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Eine Person, die nicht in der Zustellverfügung des Antrages ist (Fruchtgenussrecht, einer der Fruchtgenussberechtigten ist verstorben), in die Teillöschung übernehmen:

 

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