Teilbetrag

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Teilbetrag

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Mit dieser Alternative  Teillöschung/Teilbetrag ist es möglich einen eingetragenen Betrag zu reduzieren.

Dazu ist einerseits im Feld „um“ der Betrag anzugeben, um den die aktuelle Eintragung reduziert werden soll und andererseits im Feld „auf“ anzugeben, welcher Betrag nach der Reduktion zukünftig im Grundbuch aufscheinen soll.

 

Beispiel: Der zu einem eingetragenen Pfandrecht gehörige Kredit ist bereits zu einem großen Teil abbezahlt, die Eintragung soll entsprechend dem Rückzahlungsstatus angepasst werden.

Hinweis: Im Falle einer Pfandrechtseintragung kann auf diesem Wege nur der Betrag der Forderung angesprochen werden. Soll sich das Teillöschungsbegehren etwa auf eine eingetragene Nebengebührensicherstellung oder einen anderen Betrag beziehen, so ist die Teillöschungsalternative „sonstige Teillöschung“ zu verwenden.

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