Urkunde(n)

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Hier wird eine Beilage aus der Urkundenliste durch Referenz verknüpft. Sie geben hier immer nur die Eintragungsurkunde an (nicht auch die Bewilligungsurkunden).

Für Änderung der Bezeichnung eines Wohnungseigentumsobjekts etwa ist das Gutachten über den Bestand an Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten die relevante Eintragungsgrundlage.