Beispiele Sonstige Exekution

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Beispiele Sonstige Exekution

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Strukturierte Exekutionsanträge über EUR 50.000,--

Folgende strukturierte Exekutionsanträge sind als Sonstige Exekutionen im ERV ein­zu­bringen, wenn der betriebene Anspruch EUR 50.000,-- übersteigt:

Fahrnisexekution

Forderungsexekution gemäß § 294 EO

Forderungsexekution gemäß § 294a EO

Kombination aus Fahrnisexekution und Forderungsexekution § 294 EO

Kombination aus Fahrnisexekution und Forderungsexekution § 294a EO

 

Kombinierte Forderungsexekution nach § 294 und § 294a EO

Kombination aus Forderungsexekution mit bekanntem Drittschuldner und unbekanntem Drittschuldner ist unabhängig vom Wert des betriebenen Anspruches immer eine Sonstige Exekution.

Beispiel:

Exekution gegen den Gesellschafter einer GmbH (§ 294 a EO), Exekution gegen die Gesellschaft selbst, Drittschuldner ist der Gesellschafter, Rechtsgrund sonstiges-  etwa nicht bezahlte Stammeinlage.

 

Alle sonstigen Exekutionen

Exekutionsmittel wie :

Räumungsexekution (Delogierung)

Zwangsweise Pfandrechtsbegründung

Exekution auf Zwangsverwaltung einer Liegenschaft

Exekution auf Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Beitritt zur Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Rechteexekutionen /Exekution auf andere Vermögensrechte, wie etwa

1Rechte etwa wie Konzessionen und Gewerbeberechtigungen (Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen einer GmbH oder Antrag auf Pfändung und Zwangsverwaltung eines betreibenden Gewerbes samt zugrunde liegender Gewerbeberechtigung oder Konzession),

2Anteilsrechte an ungeteiltem Vermögen (Miteigentumsanteile);

3Anteile an Gesellschaften; (Gewinnanteile und Geschäftsanteile)

4Fruchtgenuss- und Gebrauchsrechte;

5Miet- und Pachtrechte (Bestandsrechte nach MRG und WGG);

6Immaterialgüterrechte (wie Patent-, Marken-, Musterrechts) oder

7Anwartschaftsrechte/Ansprüche aus einem Leasingvertrag/ (etwa Pfändung und Überweisung des aufgrund eines Mietkaufvertrages zustehenden Anspruches auf Übereignung eines PKW´s)

Herausgabeexekution (Herausgabe oder Leistung von körperlichen Sachen),

Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen,

sowie sämtliche Kombinationen untereinander und mit Fahrnis- und Gehaltsexekutionen, unabhängig vom Streitwert.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014