Sonstige Exekution

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Sonstige Exekution

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Keine Formvorschrift

Kein Formblatt laut ADV-Formverordnung, kein strukturierter Antrag nötig, nur wenige Daten werden strukturiert übermittelt.

Der Antrag selbst kann als PDF der Sonstigen Exekution  angehängt werden.

Wertgrenze

Keine Wertgrenze!

Zuständigkeit

Örtlich zuständige Bezirksgericht als Exekutionsgericht

 

Im Programm erkennen Sie Sonstige Exekutionen an dem Kürzel "EXS-" im Aktenzeichen.

Verwenden Sie die sonstige Exekution nur, wenn die Möglichkeiten der Exekution (EX) nicht ausreichen.

 

Titelvorlage

 

Bei allen sonstigen Exekutionen, egal welcher Streitwert, soll laut Auskunft des BMJ immer der Titel als PDF-Anhang mit dem Antrag mitgeschickt werden!

Herausgabeexekution

Das Exekutionsobjekt bei dieser Anspruchsexekution sind Ansprüche des Verpflichteten auf Herausgabe körperlicher Sachen.

Hat der betreibende Gläubiger einen obligatorischen oder dinglichen Anspruch auf Herausgabe einer beweglichen Sache, so wird diese dem Verpflichteten vom Gerichtsvollzieher unter Anwendung des direkten Zwanges abgenommen und dem Gläubiger übergeben.

Zum Unterschied zur Fahrnisexekution besteht hier kein Pfändungsschutz – also kann auch bei an sich unpfändbaren Sachen die Herausgabe durchgesetzt werden.

Schuldet der Verpflichtete zudem in Bezug auf die herauszugebende Sache weitere vertretbare oder unvertretbare Handlungen (etwa Verpackung oder Bearbeitung), so kann- nach Vollzug der Exekution auf Herausgabe der Sache Exekution zur Leistung geführt werden.

Der Auftrag zum Vollzug bei dieser Herausgabeexekution beinhaltet hier die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses, daher auch Vollzugsgebühr in Höhe von EUR 7,--.

 

Exekution auf Erwirkung von Handlungen

 

§§ 353f EO regelt die Erwirkung von anderen Handlungen.

Bei diesen anderen Handlungen geht es um einerseits vertretbare Handlungen nach § 353 EO, als auch unvertretbare Handlungen wie etwa die Übernahme eines aufgekündigten Bestandsobjektes, die Ausstellung eines Dienstzeugnisses oder aber auch die Anfertigung eines Gemäldes durch einen hierzu verpflichteten Künstler bzw. die Erbringung einer anderen derartigen künstlerischen und / oder wissenschaftlichen Leistung durch die hierzu verpflichtete Partei.

Hier bedarf es im Idealfall einer Sonstigen Exekution in Kombination mit einer Fahrnisexekution zur Hereinbringung der Kosten des Titelverfahrens.

Unterlassungsexekution

 

Unterlassungsexekutionen kommen vor allem wegen wettbewerbswidrigem Verhalten zur Anwendung.

Wenn ein Mitbewerber sein wettbewerbswidriges Verhalten trotz Einstweiliger Verfügung nicht einstellt, schafft eine Unterlassungsexekution mit Beugestrafen von bis zu EUR 100.000,-- pro Tag in aller Regel rasche Abhilfe.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014