Keine Formvorschrift |
Kein Formblatt laut ADV-Formverordnung; kein strukturierter Antrag nötig, nur wenige Daten werden strukturiert übermittelt. Der Antrag selbst kann als PDF der Sonstigen Ersteingabe angehängt werden. |
Keine Wertgrenze |
Keine Wertgrenze! |
Zuständigkeit |
Das für die Ersteingabe örtlich und sachlich zuständige Bezirks- oder Landesgericht |
Im Programm erkennen Sie Sonstige Ersteingaben an dem Kürzel "SOEE-" im Aktenzeichen. Bei Gericht bekommen Sie das Gattungszeichen Nc, solange die Eingabe keinem bestimmten Verfahren zugeordnet werden kann.
Verwenden Sie die Sonstige Ersteingabe, wenn kein passender strukturierter Antrag bzw. keine Klage möglich ist.
Eine sonstige Ersteingabe im ERV machen Sie immer dann, wenn Sie noch keine Geschäftszahl zu dem Sachverhalt/Verfahren haben. Haben Sie bereits eine Geschäftszahl, so verwenden Sie eine Sonstige Folgeeingabe.
Die Sonstige Ersteingabe bestehen aus drei Teilen:
• Strukturierte Daten: Gericht, Parteien, Vertretung, Kontoverbindungen, Streitwert, Anzahl der Ausfertigungen.
• Freier Text (Weiteres Vorbringen)
• Dokumentenhänge (im PDF-Format)
Sie können mit dieser Schriftsatzart gerichtliche Einbringungen im PDF-Format unter Beibehaltung der Form Ihres Schriftsatzes übermitteln. Fügen Sie den Antrag zusammen mit eventuellen weiteren Beilagen als Dokumentanhang der Sonstigen Eingabe bei.
Im Feld „weiteres Vorbringen“ tragen Sie sinngemäß folgendes ein:
„Antrag liegt als PDF-Dokument bei“,
oder wählen Sie die Funktion „Beilagen anführen“. Damit werden die Beilagen im weiteren Vorbringen des Antrages als Verweise angeführt.
zuletzt geändert am 17.12.2014