Zwingend: |
Klage auf eine Geldleistung am Bezirksgericht (bis Streitwert von max. EUR 75.000,--) Sonstige Klage Bezirksgericht bei Streitwert über EUR 75.000,-- und Eigenzuständigkeit Bezirksgericht |
Wertgrenze |
EUR 15.000,--* (keine Eigenzuständigkeit Bezirksgericht) EUR 75.000,-- bei Eigenzuständigkeit Bezirksgericht (insbesondere Mietzinsklage) |
Zuständigkeit |
Bezirksgericht bei Streitwert bis EUR 15.000,--*, Rechtssachen, die ohne Rücksicht auf den Streitwert vor die Bezirksgerichte gehören (Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte – insbesondere Mietzinsklagen) |
*Änderung der Wertgrenzen zuletzt durch BGBl. I Nr. 35/2012
Erhöhungen der Wertgrenzen ab 01.01.2015 und 01.01.2016 aufgehoben durch BGBl I 78/2014
Im Programm erkennen Sie Mahnklagen am Bezirksgericht an dem Kürzel "KLMB-" im Aktenzeichen.
Das Gattungszeichen bei Gericht ist C.
zuletzt geändert am 17.12.2014