Bestehende Eigentumsrechtseintragung

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Bestehende Eigentumsrechtseintragung

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Bestehende Eigentumsrechtseintragung:

 

Mit dieser Alternative kann eine bestehende Eintragung (ein eingetragenes Eigentumsrecht) angegeben werden, für die im aktuellen Begehren neues Eigentumsrecht einverleibt werden soll (bei einem Eigentümerwechsel).

Die bestehende Eintragung wird über die  Katastralgemeinde (KG), die Einlagezahl (EZ) und die entsprechenden Eigentumsanteile (BLNRs) definiert.

GB-clip0352

 

zuletzt geändert am 29.03.2016