Bestehende Eigentumsrechtseintragung:
Mit dieser Alternative kann eine bestehende Eintragung (ein eingetragenes Eigentumsrecht) angegeben werden, für die im aktuellen Begehren neues Eigentumsrecht einverleibt werden soll (bei einem Eigentümerwechsel).
Die bestehende Eintragung wird über die Katastralgemeinde (KG), die Einlagezahl (EZ) und die entsprechenden Eigentumsanteile (BLNRs) definiert.
zuletzt geändert am 29.03.2016