Eigentumsanteil(e)

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Eigentumsanteil(e)

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Eigentumsanteile:

 

Im Feld Eigentumsanteile sind nun die B-Laufnummern und die Anteilsgrößen anzugeben, auf denen die berechtigte Person als neuer Eigentümer eingetragen werden soll. Die Anteilsgröße muss immer angegeben werden und kann ab 29.3.2016 nur mehr in absoluten Anteilen (Anteile in Ansehung der gesamten Liegenschaft) angeben werden.

Der Rechtspfleger kann ab diesem Zeitpunkt die Daten automatisch in die Grundbuchdatenbank übernehmen.

Die absoluten Anteile sind immer die Anteile, die auch in Grundbuch bei der Laufnummer eingetragen sind (Hier im Beispiel wird die Wohnung von Kurt Kurz an einen neuen Eigentümer verkauft: B-LNR 2 mit  132/3226-Anteilen).

 

************************************* B ***************************************

  2 ANTEIL: 132/3226

    Mag. Kurt Kurz

    GEB: 1964-01-01 ADR: Korng. 8   8020

     a 6360/2007 IM RANG 24172/2007 Kaufvertrag 2006-10-18 Eigentumsrecht

     b 6360/2007 Wohnungseigentum an W 4 Korng. 8

 

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