Der Antragsteller ist eine Person, die berechtigt ist für das jeweilige Begehren einen Antrag zu stellen. Für jeden Antrag muss zumindest ein Antragsteller eingegeben werden. Es können auch mehrere Personen als Antragsteller angelegt werden, da für verschiedene Begehren verschiedene Antragsteller in einem Antrag möglich sind.
Haben Sie die Antragsteller (Käufer, Geschenknehmer etc.) im Akt angelegt, können die einfach mit der Schaltfläche "Personen aus Akt übernehmen" in die Personenliste des GB-Antrags übernommen werden.
Markieren Sie die Personen aus dem Akt, die sie in den Antrag übernehmen wollen (mit gedrückter STRG-Taste für die Mehrfachauswahl) und bestätigen die Übernahme mit OK.
Mit "STRG" + "A" markieren sie die gesamte Liste und übernehmen alle Personen in den Antrag.
Die Personenrolle (Antragsteller/Beteiligter/persönlicher Vertreter) kann einfach nach der Übernahme geändert werden.
Beim Antragsteller ist bei natürlichen Personen das Geburtsdatum ein Pflichtfeld, bei juristischen Personen die Firmenbuchnummer bzw. ein sonstiges Register.
zuletzt geändert am 29.03.2016