Der Einbringer ist der Übermittler des Antrages, also der Antragstellervertreter. Ein Pflichtfeld bei der Anlage des Einbringers ist das Feld ERV-Code. Dieser muss ausgefüllt werden, da es sonst nicht möglich ist, Rückverkehr zu Ihrem Antrag zu erhalten.
Diese Person muss befugt sein, den/die Antragsteller im Grundbuchverfahren zu vertreten. Auf die Vertretungsvollmacht ist im entsprechenden Feld hinzuweisen.
zuletzt geändert am 18.03.2016