Folgende Konstellationen von Simultanpfandrecht Sonderfällen sind möglich:
•Die Neu-Eintragung eines Simultanpfandrechts mit unterschiedlichen Beträgen (in einzelnen oder allen Einlagen) und die Anmerkung der Simultanhaftung bei diesen Pfandrechten
•Die Ausdehnung von einem oder mehreren bestehenden Singularpfandrechten um ein oder mehrere neu einzutragende Pfandrechte (Neu-Eintragungen) und ein Simultan-Pfandrecht (Beispiel: durch Eintragung eines Pfandrechts für die selbe Forderung in einer oder mehreren weiteren Einlage(n) wird aus einem Singularpfandrecht ein Simultanpfandrecht
•Die Anmerkung einer Simultanhaftung auf 2 oder mehreren existierenden Singularpfandrechten
•Die Ausdehnung eines bereits existierenden Simultanpfandrechts durch neu einzutragende Pfandrechte und/oder Erweiterung um en oder mehrere bestehende Singularpfandrechte
Dieses Begehren entspricht dem "alten" Begehren Simultanhaftung. Sie verbinden einfach einzelne bestehende Einzelpfandrechte, bestehende Simultanpfandrechte oder neu einzutragende Pfandrechte (nachträglich) zu einer Simultanhaftung.
Bestehende Singular- oder Simultanpfandrechte geben Sie mit EZ, KG und CLNR an.
Neu einzutragende Pfandrechte verknüpfen Sie mit der Begehrensreferenz zu einem Simultanpfandrecht.
zuletzt geändert am 29.03.2016