Dieses Begehren verwenden Sie dann, wenn die Anmerkungen für bestehende Pfandrechtseintragungen begehrt wird.
Beispiel:
Sie haben eine Pfandrechtseintragung (Singular - oder Simultan) bereits beantragt und vergessen, das Kautionsband anzumerken.
Geben Sie EZ, KG, CLNR der Pfandrechtseintragung und den Gegenstand der Anmerkung ein.
In der Lasche Urkunde verweisen Sie auf die entsprechende (Pfand-)urkunde.
Haben Sie bei einem bereits eingetragenen Simultanpfandrecht eine Anmerkung vergessen, so muss die (nachträgliche) Anmerkung für jede einzelne Pfandrechtseintragung (EZ, KG und CLNR) beantragt werden.
zuletzt geändert am 29.03.2016