Singularpfandrecht - nachträgliche Anmerkung

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Singularpfandrecht - nachträgliche Anmerkung

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Dieses Begehren verwenden Sie dann, wenn die Anmerkungen für bestehende Pfandrechtseintragungen begehrt wird.

 

Beispiel:

Sie haben eine Pfandrechtseintragung (Singular - oder Simultan) bereits beantragt und vergessen, das Kautionsband anzumerken.

 

GB-clip0480

 

Geben Sie EZ, KG, CLNR der Pfandrechtseintragung und den Gegenstand der Anmerkung ein.

In der Lasche Urkunde verweisen Sie auf die entsprechende (Pfand-)urkunde.

 

GB-clip0481

 

Haben Sie bei einem bereits eingetragenen Simultanpfandrecht eine Anmerkung vergessen, so muss die (nachträgliche) Anmerkung für jede einzelne Pfandrechtseintragung (EZ, KG und CLNR) beantragt werden.

 

 

zuletzt geändert am 29.03.2016