Hier wird eine Beilage aus der Urkundenliste durch Referenz verknüpft. Sie geben hier immer nur die Eintragungsurkunde (nicht die Bewilligungsurkunden) an.
Eintragungsurkunde wird zumeist eine Pfandurkunde/Schuldschein sein. Näheres siehe dazu zur Ausführung beim Eigentumsrecht/Einverleibung.
zuletzt geändert am 29.03.2016