Urkunden

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Hier wird eine Beilage aus der Urkundenliste durch Referenz verknüpft. Sie geben hier immer nur die Eintragungsurkunde (nicht die Bewilligungsurkunden) an.

Eintragungsurkunde wird zumeist eine Pfandurkunde/Schuldschein sein. Näheres siehe dazu zur Ausführung beim Eigentumsrecht/Einverleibung.

 

 

zuletzt geändert am 29.03.2016