Aufteilung der Aufwendungen

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren nach dem 1.7.2013 > Wohnungseigentum > Endgültiges Wohnungseigentum > Ersichtlichmachung > Gegenstand >

Aufteilung der Aufwendungen

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Aufteilung der Aufwendungen:

 

Begründet die Ersichtlichmachung eines von der Regelung des § 32 Abs 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel über die Aufwendungen der Liegenschaft.

Sämtliche Wohnungseigentümer können einen von der Regelung abweichenden Aufteilungsschlüssel oder eine von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheit festlegen; für die nur diese abweichende Abrechnungseinheit betreffenden Angelegenheiten kann auch eine von der Liegenschaft abweichende Abstimmungseinheit festgelegt werden.