•Angefochtener Rechtsakt: Beispiel: Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl
•Datum des angefochtenen Bescheides und
•Zustelldatum des angefochtenen Bescheides (Datum, wann die angefochtene Entscheidung an den Antragsteller ausgehändigt wurde)
•Eingabegebühr: Auswahl Ja/Nein/Gesetzlich befreit
•IFA: bedeutet Integrierte Fremdenrechtapplikation: dies definiert eindeutig ein Asylverfahren; das Feld hat 20-24 Zeichen: Vorschlag: Geschäftszahl der angefochtenen Entscheidung
•Aufschiebende Wirkung:
Infos zur aufschiebenden Wirkung: Der rechtzeitig eingebrachten und zulässigen Bescheidbeschwerde kommt grundsätzlich aufschiebende Wirkung zu, diese kann aber sowohl von der Behörde als auch vom Bundesverwaltungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
Die Maßnahmenbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, sie kann aber von der Beschwerdeführerin/dem Beschwerdeführer beantragt werden. Über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
•Anmerkung: kein Pflichtfeld, kann freigelassen werden!