Bei der Abfrage nach einer natürlichen Person stehen folgende Datenfelder zur Verfügung:
•Name: Pflichtfeld, einzugeben ist der Familienname einer natürlichen Person, mit maximal 25 Zeichen. Der Name kann unvollständig eingegeben werden, allerdings mindestens mit 4 Buchstaben und als Abschluss ein * (Stern). (Das Zeichen * (Stern) kann als Platzhalter für beliebig viele Zeichen verwendet werden, ausgenommen innerhalb der ersten 4 Zeichen des Datenfeldes an beliebiger Stelle).
•Vorname: kein Pflichtfeld, kann eingegeben werden mit maximal 25 Zeichen (unvollständig mit * (Stern) abgeschlossen, keine 4 Buchstaben vor dem * notwendig). Die Datenmigration aus der Grundstückdatenbank bewirkt, dass Titel (nachgestellt) in den migrierten Daten als Teil des Vornamens gespeichert sind. Es empfiehlt sich daher, den Vornamen mit dem Zeichen * (Stern) abzuschließen, wenn ein Titel gespeichert worden sein könnte.
•Geburtsdatum: Bereich von...bis..., Ist in beiden Feldern mit dem Format TT.MM.JJJJ einzugeben. Wird nur das erste Feld ausgefüllt, wird nach allen entsprechenden Personen gesucht mit diesem oder einem späteren Geburtsdatum. Wird nur das zweite Feld ausgefüllt, werden alle Personen mit diesem oder einem späteren Geburtsdatum gefunden. Um ein bestimmtes Geburtsdatum abzufragen, muss dieses in beide Felder eingegeben werden. Ungeachtet der Angaben für das Geburtsdatum (optionale Angabe) werden im Ergebnis immer auch jene Personen gelistet, welche auf Grund der übrigen Suchkriterien gefunden wurden, im Grundbuch jedoch ohne Geburtsdatum gespeichert sind.
•Bereich: Bestimmt alternativ den Suchbereich. Zur Auswahl stehen Bundesland (die 9 Bundesländer und Österreich), Gerichtskennung (Nummer des Bezirksgerichts) oder Katastralgemeinde (KG). Auch bei der KG ist eine unvollständige Angabe erlaubt. Die Suche erstreckt sich dabei auf einen Nummernbereich, etwa mit 721 wird die Suche auf alle KG-Nummern erweitert, die mit diesen Ziffern beginnen, also 72100 bis 72199.
•Vorgemerkte Einträge: Legt fest, ob auch Einträge für vorgemerktes Eigentumsrecht in der Suche einzubeziehen sind.
•Gelöschte Einträge:Legt fest, ob auch gelöschte Einträge aus dem Verzeichnis für gelöschte Eintragungen in der Suche einzubeziehen sind.
•Hinweis § 42c RL-BA 1977: Angabe der Hinweise für die Berechtigung zur Einsichtnahme in das Personenverzeichnis gemäß § 42c RL-BA 1977, etwa Angaben zum Kanzleiakt, Gerichtsakt udgl.