Das Personenverzeichnis ermöglicht das Abrufen einer Liste aller Einlagezahlen (EZ), in der eine bestimmte Person als Eigentümer eingetragen ist. Diese Abfrage (Einsichtnahme in das Personenverzeichnis des Grundbuches) ist nur mit einer besonderen Abfragebefugnis (Hinweis gemäß § 42c RL-BA 1977) möglich.
Das Personenverzeichnis enthält neben den Liegenschaftseigentümer (sowohl einverleibte als auch vorgemerkte Eigentümer) auch Bauberechtigte.
Hingegen scheinen Buchberechtigte (Pfandgläubiger, Servitutsberechtigte, Bestandnehmer udgl.) derzeit im Personenverzeichnis nicht auf, jedoch ist der Bundesminister für Justiz ermächtigt, eine derartige Verordnung zu erlassen, dass im Personenverzeichnis auch bestimmte im Lastenblatt eingetragene Buchberechtigte einzutragen sind, soweit ein berechtigtes Interesse an einer solchen zusätzlichen Information bei der Grundbucheinsicht besteht und die Führung der Grundstücksdatenbank dadurch nicht unangemessen erschwert wird.
Das Namensverzeichnis wird für jedes Bundesland extra geführt, eine österreichweite Abfrage ist möglich, jedoch ist die Ausgabe der gefundenen Personen getrennt nach Bundesländern.
Prinzipiell haben Sie die Möglichkeit entweder nach
•einer natürlichen Person oder
zu suchen.