FG 07 Zinsen

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FG 07 Zinsen

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FG 07 Zinsen

 

In der FG 07 werden die allfälligen Zinsen zu den Hauptforderungen mittels Zinsart und Zinsfälligkeitszeitraum begehrt.

Zinsen werden durch die Art der Zinsen, durch den entsprechenden Zinsfälligkeitszeitraum, der Höhe des Zinssatzes, den Betrag aus dem die Zinsen berechnet werden und den Zeitpunkt (bzw... Zeitraum) ab dem (bis zu dem) die Zinsen begehrt werden und die Verknüpfung zum Code der jeweiligen Forderung definiert.