FG 11 Zusätzliche Erklärungen

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FG 11 Zusätzliche Erklärungen

 

Das Feld FG 11 ist ein optionales Feld und ist vor allem für die Einbringung auf Papier mittels des Formblattes A, wenn der Platz beim entsprechendem Feld nicht ausreicht, als Ergänzung gedacht (bei mehr als 4 Parteien/Vertreter; bei mehr als 4 Hauptforderungen)

Es können auch nähere Erklärungen dem Gericht, falls erforderlich, in der FG 11 (auch bei der elektronischen Übermittlung) mitgeteilt werden (etwa wenn mehrere Antragsgegner jeweils für einen Teil der Forderung haftbar sind, kann dies hier näher erläutert werden).