Mit der Stellungnahme zum Änderungsvorschlag nehmen Sie entweder den Vorschlag des Gerichts an, oder sie lehnen den Vorschlag ab.
Der Originalantrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls wird bei dieser Folgeeingabe nicht wieder mitgesendet!
In der Listenansicht steht Ihnen unter "Reporting" der Ausdruck zur Stellungnahme für Ihren Handakt zur Verfügung.